Soforthilfe in der Flüchtlingsunterkunft

Frage und Problem

Ein geflüchteter Mensch mit schwerer Behinderung oder schwerer chronischer Erkrankung lebt in einer Erstaufnahme oder im Übergangswohnheim (ÜWH). Dort sind die Lebensbedingungen und die Betreuung nicht so, wie dieser Mensch es braucht. Das Personal kann die notwendige Betreuung nicht leisten. Was muss jetzt dringend getan werden?

Lösung

Vorrangig ist das Abklären, was dieser Mensch dringend braucht: Medikamente, Hilfsmittel (Rollstuhl, Hörhilfen, Gehilfen, Hilfen für Sehbehinderte/Blinde usw.). Damit das organisiert wird, muss sofort Kontakt zur Krankenkasse aufgenommen werden. Dort müssen Hilfsmittel und oft auch Pflegeleistungen beantragt werden.

Oft hat ein Geflüchteter noch keinen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Das bescheinigt dann die Krankenkasse (meistens die AOK) in einem Brief. Mit diesem Brief muss schnell Kontakt zum Sozialamt aufgenommen werden, um „Hilfe zur Pflege“ zu beantragen.

Parallel ist schnell ein Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis und auf „Nachteilsausgleiche“ beim zuständigen Versorgungsamt zu stellen, in Bremen ist das das AVIB = Amt für Versorgung und Integration Bremen.

Wenn das Personal im Wohnheim mit dem Geflüchteten nicht weiterkommt, muss unbedingt eine Behindertenberatungsstelle kontaktiert werden. In der Stadt Bremen gibt es 5 und in Bremerhaven 1 Beratungsstelle.

Wichtig ist dann auch der Kontakt zum Amt für soziale Dienste, in der Regel Fachdienst Teilhabe und Fachdienst Flüchtlinge/Wirtschaftliche Hilfen und das Sozialamt in Bremerhaven und das Amt für Menschen mit Behinderungen in Bremerhaven.

 

Wer kann helfen?

AOK Bremen/Bremerhaven

AVIB = Amt für Versorgung und Integration Bremen

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung

Fachdienst Teilhabe Bremen

Fachdienst Flüchtlinge/Wirtschaftliche Hilfen Bremen

Sozialamt in Bremerhaven

Amt für Menschen mit Behinderungen in Bremerhaven.

 

Schreibe einen Kommentar