Beispiel Nr. 1

Problem

Ein schulpflichtiges Kind mit einer behinderten Mutter. Die Mutter hat Ansprüche im Rahmen ihrer Behinderung, das Kind aber auch. Wer kann das Kind in die Schule bringen? Wer begleitet die Mutter zu Ärzten, Ämtern?

Lösung

Verschiedene Organisationen müssen die Leistungen untereinander abstimmen. Der Mutter konnte Beratung zu Themen wie Teilhabe im Rahmen der EUTB angeboten werden. Für die Bedarfe des Kindes wurde Organisation XYZ eingeschaltet.

Wer konnte helfen?

  • LAG Selbsthilfe behinderter Menschen Bremen e. V.
    +49 421 38 777-14   (mehr)
  • Blinden- und Sehbehindertenverein Bremen e. V.
    +49 421 24 40 16-11 (mehr)
  • Angebote für Eltern von behinderten Kindern – Soziales Bremen (mehr)
  • Kinderoase Lebenshilfe Bremen (0-3 Jahre) (mehr)
  • Specialsitter, Aleeza Wittig (mehr)
    +49 0178 257 97 09

 

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