Thema
Bahari Laal kam mit seiner Frau vor vier Jahren als Geflüchteter aus Afghanistan nach Deutschland. Nach der Erstaufnahme lebten sie zunächst in einem Übergangswohnheim. Bei ihm wurde Blasenkrebs festgestellt. Er wurde operiert. Seitdem sind immer wieder Termine zur Nachsorge beim Urologen und bei anderen Ärzten erforderlich. Weitere Gesundheitsprobleme kamen dazu. So hatte er monatelang starke Schmerzen im Bauchbereich und schwere Koliken. Erst nach mehr als einem Jahr wurden Gallensteine festgestellt, als er als Notfall in das Bremer St. Joseph-Krankenhaus eingeliefert werden musste. Weil Herr Laal und seine Frau kein Deutsch sprechen, ist er auf einen Dolmetscher angewiesen, was aber niemand bezahlen will. Zusätzlich zur sprachlichen Barriere erschwert Corona die Unterstützung für Herrn Laal
Lösung
Das aller wichtigste war schon im Übergangswohnheim, dass Frau und Herr Laal beraten wurden, und zwar unterstützt von einem Dolmetscher für Farsi und Dari. Die erste Beratung fand im November 2018 statt. Die Beratungsstelle der LAG Selbsthilfe besorgte immer Dolmetscher. Seit rund 2 Jahren begleitet der Sprachmittler Sepehr Dehghani für die LAGS die Familie.
Seitdem gibt es regelmäßige Beratungstermine. Die Beratungsstelle hat geholfen, die Zuzahlungsbefreiung zur Krankenversicherung für Herrn Laal durchzusetzen. Das war nicht so einfach. So hat sich der Aufenthaltsstatus der Familie geändert. Das ist gut für Ansprüche auf Leistungen und Hilfen. Weil Herr Laal aber über 70 Jahre alt ist, bekommt er Grundsicherung vom Sozialamt, seine 10 Jahre jüngere Frau aber erhält Leistungen vom Jobcenter. Darum musste er bei der Krankenkasse in die Familienversicherung bei seiner Frau wechseln. Dafür war ein Nachweis der Ehe erforderlich, und weil es keine Eheurkunde nach deutschem Recht gibt, musste eine „erweiterte Meldebescheinigung“ beim Bürger-Service-Center (Stadtamt, Meldestelle) besorgt werden. Wegen Corona war das nur sehr umständlich aus der Ferne und mit Vollmachten für die LAGS möglich.
Wie funktioniert die Befreiung von Zuzahlungen? Es muss an die Krankenkasse ein Antragsformular geschickt werden. Die Quittungen für alle kostenpflichtigen Leistungen (Medikamente, Arztfahrten, Krankentransporte, Hilfsmittel) müssen gesammelt und eingeschickt werden, wenn der Eigenanteil erreicht ist. Wenn es sich um eine chronische Krankheit handelt beträgt der Eigenanteil rund 55 Euro, sonst rund 110 Euro (das hängt vom Einkommen ab). Mit seiner chronischen Erkrankung infolge des Blasenkrebs hat er Laal Anspruch auf Befreiung von der Zuzahlung für Medikamente und Behandlungen.
Das „A und O“ ist immer die Sprache: Darum muss bei Arztterminen, im Krankenhaus und bei allen Kontakten mit der Krankenkasse, Behörden, Sanitätshäusern usw. ein Sprachmittler/Dolmetscher helfen – aber die Übernahme der Kosten dafür ist nicht geregelt. Dabei hilft auch die Beratungsstelle mit ihre Mitwirkenden, die die Muttersprache sprechen.